Im öffentlichen Dienst.

Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, kann die AfD bedenkenlos weiter auch in Zukunft unterstützen.

Aufgrund der politischen und medialen Diffamierungen gegen die AfD sind viele Mitglieder und Sympathisanten in Sorge. Alle Betroffenen können jedoch beruhigt sein. Entgegen dem medial verbreiteten Bild ist eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz nicht zu erwarten. Sie hätte auch keinerlei Konsequenzen für die betroffenen Beamten wie etwa Polizisten oder Lehrer, Soldaten und Angestellten. Lassen Sie sich nicht verunsichern.

Der Bundesvorstand der AfD hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung am 08./09. März 2022 vor dem Verwaltungsgericht Köln zu unseren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz geführten Verfahren nachfolgenden Aufruf an die Beamten, Richter, Soldaten und Polizisten sowie Angestellten des öffentlichen Dienstes in unserer Partei initiiert:

„Wir weisen stellvertretend für die zahlreichen Beamten, Richter, Soldaten und Polizisten sowie Angestellten des öffentlichen Dienstes in der Alternative für Deutschland die Anschuldigung des offensichtlich politisch instrumentalisierten Bundesamtes für Verfassungsschutz zurück, dass unsere Partei angeblich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen vertreten würde. Das Gegenteil trifft zu: Wir sind die einzige Freiheitspartei in Deutschland, welche sich konsequent für die verfassungsgemäßen Grundrechte aller Bürger getreu der Präambel unseres Grundsatzprogramms einsetzt: “Mut zu Deutschland. Freie Bürger, keine Untertanen: Wir sind Liberale und Konservative. Wir sind freie Bürger unseres Landes. Wir sind überzeugte Demokraten.”

Wir rufen deshalb alle Beamten, Richter, Soldaten und Polizisten sowie Angestellten des öffentlichen Dienstes auf: Lassen Sie sich nicht durch Fehlinformationen in die Irre führen. Selbst wenn das Verwaltungsgericht Köln auf der Grundlage der Vorwürfe des Bundesamtes für Verfassungsschutz eine vorläufige Einstufung der AfD als sogenannten ‚Verdachtsfall‘ für rechtmäßig einschätzen sollte, bedeutet das noch keine endgültige Entscheidung. Es gilt nach wie vor: “Nur die schuldhafte Verletzung der Verfassungstreue wäre ein Dienstvergehen, das disziplinarrechtlich geahndet werden könnte.“

Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen in der vom Bundesvorstand der AfD am 07. Dezember 2020 herausgegebenen „Handreichung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zu den Folgen einer möglichen Verfassungsschutzbeobachtung der AfD“ (zur PDF). Unter Annahme der dort beschriebenen Voraussetzungen gilt auch weiterhin: Beamte, Richter, Soldaten und Polizisten sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes haben weder Disziplinarmaßnahmen noch eine Kürzung von Versorgungsbezügen aufgrund Ihrer Mitgliedschaft in unserer Partei zu befürchten. Genauso wenig kann Ihnen untersagt werden, Mitglied der Alternative für Deutschland zu sein.

Lassen Sie uns gemeinsam diese Herausforderung durchstehen und diesen Angriffen auf die für die Zukunft unseres Landes so wichtige AfD widerstehen. Für die Freiheit. Für Deutschland.“

Unterzeichner (Stand 03. März 2022):

  • Dr. Christian Blex, MdL (Oberstudienrat a.D.)
  • Michael Frisch MdL (Berufsschullehrer),
  • Dr. Götz Frömming MdB (Studiendirektor a.D.)
  • Nicole Höchst MdB (Regierungsschuldirektorin a.D.),
  • Nikolaus Kramer MdL (Polizeibeamter)
  • Joachim Kuhs MdEP (Oberregierungsrat a.D.),
  • Gerold Otten, MdB (Oberst d.R. a.D.),
  • Joachim Paul MdL (Berufsschullehrer),
  • Marco Schulz, MdHB (Oberleutnant a.D., für die Zeit des Bürgerschaftsmandats vom Dienst freigestellt),
  • Sebastian Wippel, MdL (Polizeioberkommissar),
  • Joachim Wundrak MdB (Generalleutnant a.D.)

PDF-Download: Handreichung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst zu den Folgen einer möglichen Verfassungsschutzbeobachtung der AfD.